Regierung beschließt: Ab 2024 müssen neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden
Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Ab dem 1. Januar 2024 müssen neue Heizungen in Deutschland zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies hat die Bundesregierung in einer Verordnung beschlossen, die am 28. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Die Regelung soll dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben.
Ausnahmen möglich
Die Verordnung sieht jedoch auch Ausnahmen vor. So müssen neue Heizungen nicht mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wenn dies technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Gebäude nicht an das Gas- oder Stromnetz angeschlossen ist oder wenn die Nutzung von erneuerbaren Energien zu einer unverhältnismäßigen Steigerung der Baukosten führen würde.
Förderprogramme für erneuerbare Energien
Um den Einbau von Heizungen mit erneuerbaren Energien zu fördern, stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. So bietet die Bundesregierung im Rahmen des "Bundesförderprogramms für effiziente Gebäude" Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und anderen erneuerbaren Heizsystemen an. Auch einige Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme an.
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